Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 16. Juni 2011 wird im Rahmen eines strukturieren Bieterverfahrens umgesetzt. Wesentliche Merkmale eines solchen strukturierten Bieterverfahrens sind insbesondere:
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Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren im Sinne der §§ 97 ff. GWB, VgV, VOB/A, VOL/A oder anderen vergaberechtlichen Bestimmungen oder Richtlinien.
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Gleichwohl sind wichtige Verfahrensregeln einzuhalten. Das strukturierte Bieterverfahren ist als diskriminierungsfreier und transparenter Bieterwettbewerb zu gestalten. Oberster Grundsatz ist die Gleichbehandlung aller Interessenten.
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Das strukturierte Bieterverfahren wird als Konzeptwettbewerb gestaltet. Es geht darum, die beste gesamtheitliche Lösung für die HSK, Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH Klinikum der Landeshauptstadt Wiesbaden zu erzielen und zwar in den Bereichen:
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medizinisches Konzept
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Investitionskonzept
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Personalkonzept und
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organisatorisches Konzept.
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Es geht insbesondere nicht darum, lediglich einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Die Konzepte der Interessenten werden vielmehr anhand der strategischen Ziele der Landeshauptstadt Wiesbaden gemessen.
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Die Konzepte der Interessenten in medizinischer, wirtschaftlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht sind in einem umfassenden Vertragswerk verbindlich zu vereinbaren und die Zusagen der Partner rechtlich abzusichern. Insbesondere folgende Verträge sind typischerweise Bestandteil eines solchen Vertragswerks:
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Kaufvertrag:
hier werden insbesondere der Kaufgegenstand definiert sowie die Konditionen des Kaufs festgeschrieben -
Konsortialvertrag:
hier werden insbesondere das medizinische Konzept, die Investitionsverpflichtungen, das Personalkonzept sowie das organisatorische Konzept vereinbart -
Gesellschaftsvertrag:
hier werden die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Partner geregelt
Ein strukturiertes Bieterverfahren durchläuft typischerweise folgende wesentliche Verfahrensschritte:<
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Öffentliche Bekanntmachung der Suche nach einem strategischen Partner im EU-Amtsblatt, die eine Aufforderung der Interessenten zur Abgabe einer Interessenbekundung enthält
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Abgabe indikativer Angebote durch die Interessenten
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vertiefte Unternehmensprüfung durch einige ausgewählte Interessenten
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Abgabe konkretisierter (aber noch nicht rechtsverbindlicher) Angebote durch die Interessenten
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Vertragsverhandlungen mit ausgewählten Interessenten
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Abgabe eines rechtsverbindlichen (notariell beurkundeten) Angebots durch einen oder mehrere Interessenten
- Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt

